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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Ebsdorfergrund
Hachborn
  • Sandmühle 1
  • Sandmühle 1a
Mühlengehöft
Flur: 8
Flurstück: 22/2

Südwestlich der Ortslage an einem ehemals aus Richtung Ebsdorf abzweigenden Mühlgraben platzierte Hofanlage, deren Hauptbau, das Betriebs- und Wohngebäude, in zeittypischem Fachwerk um 1820 errichtet wurde. Die linke Giebelseite über dem Sandsteinsockel in Ziegelstein aufgeführt und mit einem zusätzlichen Dachhaus für die Unterbringung technischer Mühleneinrichtung versehen. Im Sockel ein Inschriftstein mit Jahreszahl 1820 und Initialen: B H P L P . M I K. An der talseitigen Traufe hat sich ein Aborterker erhalten. Das noch vorhandene, oberschlächtige Mühlrad aus hölzernem Wellbaum und eisernem Wasserrad in einem Pultdachanbau des 20. Jhs. untergebracht. Rechts eine heute zu Wohnzwecken umgebaute Scheune des 18. Jhs. mit breitstehenden Streben und Geschossversprung, in deren neugedecktem Dach durch zweifarbige Ziegel eine Raute abgebildet wird.

Kulturdenkmal aus orts- und technikgeschichtlichen Gründen als eine der drei Mühlen der Zwester Ohm im Bereich von Hachborn.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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