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Südwestlich des Ortes oberhalb der Sandmühle zurückliegendes, eingeschossiges Wohnhaus in Bruchsteinmauerwerk mit Sandsteineinfassung der Gebäudekonturen und der Fenster. Die großen Zwerchhäuser mit Schwebegiebel mittig über der vierachsigen Fassade und die erhaltenen Fensterläden geben dem Gebäude ein forsthausartiges Gepräge. Erwähnenswert noch die originale Eingangssituation mit gut gearbeiteter Haustür und dem auf 1884 datierten Sturzstein. Überliefert sind die Fenster der Bauzeit mit profiliertem Kämpfer und Schlagleisten sowie die Schieferverkleidung der Giebel. Im Keller haben sich ein in das Mauerwerk eingelassener Backofen und ein hauseigener Brunnen erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |