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Den Bebauungsbeginn des Dorfes im Nordosten markierende Hofanlage aus dem 1. Viertel des 20. Jhs.; das Wohnhaus ein giebelständiger, eingeschossiger Rähmbau auf Sandstein gegliedertem Basaltsockel mit Mansarddach, das Fachwerk in auffallend enger Stilstellung, die Brüstungen mit Rauten verziert. Zur Hofseite ein schieferbehangenes Zwerchhaus und die aus der Bauzeit erhaltene Eingangsüberdachung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |