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Hofanlage aus traufständigem Wohnhaus und langgestrecktem, giebelständigem Wirtschaftsgebäude, beide zeitgleich im 1. Jahrzehnt des 20. Jhs. als Backsteinbauten entstanden. Das Wohnhaus auf sandsteingegliedertem Basaltsockel weitgehend original erhalten mit senkrecht zum Haus angeordneter Sandsteintreppe, die Fassade streng symmetrisch gegliedert und mit Segmentbogenstürzen an Fenster und Türen versehen. Der Geschosswechsel durch ein Deutsches Band hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |