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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Den südwestlichen Dorfeingang markierender Zweitseithof; das Wohnhaus ein Rähmbau aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. auf Sandstein gegliedertem Basaltsockel, zentral durch eine zweiläufige Treppe mit gewalmtem Vordach erschlossen. Die gleichmäßig gegliederte, konstruktiv verstrebte Fassade mit Klappläden versehen, an der linken Traufseite eine Plattenverkleidung. Der Bau wurde laut Überlieferung um 1900 als Pfarrhaus von Hassenhausen in diese Stelle transloziert. Die Scheune ist etwa zeitgleich entstanden. Der Hof ist Teil einer kleinen Gesamtanlage, die sich aus vier, in enger zeitlicher Folge errichteten Höfen zusammensetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |