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Von der Straße zurückliegendes Wohnhaus als Teil einer Hakenhofreite, das sich als Rähmkonstruktion auf Geschoss hohem Sockel erhebt. Neben dem handwerklichem Schieferbehang am Straßengiebel ist die im 20. Jh. entstandene Kratzputzgestaltung der hofseitigen Gefache zu erwähnen. Der Bau liegt in einem Erweiterungsbereich des Dorfes, der sich entlang der Eschbaumstraße im letzten Drittel des 19. Jhs. nach Südosten entwickelt hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |