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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Rodenhausen
Trauständiges, im hinteren Teil eines Zweiseithofes platziertes Wohnhaus mit ebenerdigem Eingang, der in den hochliegenden Kellerbereich eingetieft ist. Fachwerkrähmkonstruktion mit umlaufendem Geschossversatz, an zwei Fassaden sind die dekorativ ausgebildeten Mannfiguren mit Halsriegel und Fußgegenstrebe noch sichtbar. Die Hofseite des um die Mitte des 18. Jhs. entstandenen, zweizonigen Ernhauses mit Putz und Plattenbehang versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |