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Südlicher Teil eines als Doppelwohnhaus errichteten Fachwerkwohnhauses. Das im hier abknickenden Verlauf der Gießener Straße etwas zurückversetzt liegende Wohnhaus ist traufseitig zur Straße hin ausgerichtet und derzeit verputzt. Das zweigeschossige Gebäude weist einen mittig angeordneten, über eine einläufige Freitreppe erreichbaren Eingang sowie regelmäßig angeordnete Fenster auf, die, bis auf eine Ausnahme, in ihrer bauzeitlichen Position erhalten sein dürften. Mittig erhebt sich aus dem Dach ein Zwerchhaus mit Satteldach und einem Fensterpaar. Die Giebelseite wurde sekundär mit einem Anbau versehen, der eine bauliche Verbindung zum rückwärtigen Nachbargebäude bildet. Das weitgehend unverändert erhaltene Gebäude entstand vermutlich noch im 17. Jahrhundert und ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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