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Einstöckiges Wohnstallhaus mit seitlicher Außentreppe in Hanglage, nach Auskunft der Bewohner 1760 erbaut. Hoher Bruchsteinsockel mit Ortquaderung in Haustein, am Kellerportal ohrenartige Profilierung. Wohngeschoß in konstruktivem Fachwerk mit wandhohen Streben und weiten Ständerabständen. Guterhaltenes Beispiel eines typischen Bauernhauses des Sensbachtals.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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