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In einer hohen Stützmauer, die den Hang gegen die Dorfstraße hin absichert, ist ein Inschriftenstein eingemauert, der mitteilt, daß diese Mauer 1585 von Peter Rabnsbach, dem mutmaßlichen damaligen Hübner des benachbarten Hofes, gesetzt worden ist. Beispiel für die alte Tradition der Trockenmauertechnik, die noch heute im Tal besonders häufig zu beobachten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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