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Traufständiges Tagelöhnerhaus über massivem Stallsockel mit zwei Ziegenställen bzw. Kellern. Wohngeschoß in Fachwerk, quergeteilt mit zwei rückwärtigen Eingängen, allseitig mit originaler Verschindelung. Bleiglasfenster vollständig erhalten. Dachgeschoß für Wohnzwecke ausgebaut. Seltenes und völlig unversehrt erhaltenes Beispiel eines Tagelöhner-Doppelhauses des frühen 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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