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Ehemalige Mühle der Familie Sieffert von 1781 (Doppel-Hausstein mit Inschrift), davor vermutlich Teil eines herrschaftlichen Hofguts (vgl. Sensbacher Straße 19), zeitweise Bürgermeisterei. Der sorgfältig gemauerte Quadersockel mit Abschlußprofil und einem Wappenstein mit Wirbelrad am Kellergewände sowie die Freitreppe, deren reich profilierter Podest auf einer Freisäule mit Kämpferkapitell ruht, zeugen von gehobenen Ansprüchen. Wohnstock in schlichtem, zweizonigem Fachwerk, darüber ein breites Krüppelwalmdach mit extremem Überstand an der südlichen Traufseite. Schmuckes Gebäude von künstlerischer Qualität, in ortsbildprägender Position inmitten des einzigen siedlerischen Schwerpunkts des langgezogenen Hubendorfs gelegen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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