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Scheune des Hofes Sensbacher Straße 17, ehemals Zehntscheune des späten 18. Jahrhunderts. Ebenerdiger, massiver Kellerstock, neben dem Eingang eingemauert ein "Neidkopf" in Flachrelief, offensichtlich in Zweitverwendung. Scheunenteil in Fachwerk mit den originalen handgerissenen Langschindeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |