Laufbrunnen, Sensbacher Straße 19
Gartentreppe, Sensbacher Straße 19
Gartentreppe, Sensbacher Straße 19
Gartentreppe, Sensbacher Straße 19
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Odenwaldkreis
Oberzent
Ober-Sensbach
  • Sensbacher Straße 17
Sachteile: Gartentreppe, Laufbrunnen, Keller
Flur: 2
Flurstück: 2, 3/2

Der Hof bildete einst zusammen mit der Mühle (Sensbacher Straße 15), der Zehntscheune und dem benachbarten Gehöft (Sensbacher Straße 17) ein großes herrschaftliches Hofgut, vermutlich der Grafen von Erbach-Fürstenau. Aus dieser Zeit stammt einer der Keller unter der Stallscheune, der am Portal das Datum 1769 trägt. Einen Rest herrschaftlicher Prachtentfaltung verkörpert die barocke Steintreppe, deren profilierte Wangen von plastisch gearbeiteten Balustern getragen werden. Sie dient seit Anfang dieses Jahrhunderts nurmehr als Gartentreppe. Ein Kugelaufsatz des rechten Pfostens ist erst in jüngster Zeit entfernt worden. Im Hof steht ein Laufbrunnen des 19. Jahrhunderts mit schöner Knaufbekrönung am Stock.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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