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Kellerportal des "Buckelwirts", mit segmentbogigem Sturz, im Schlußstein die Jahreszahl 1796. Freistehender, außergewöhnlich guterhaltener Schweinestall, um 1815, ein langgestrecktes, niedriges Gebäude aus ungewöhnlich sorgfältig behauenen Sandsteinquadern mit fünf Ställen. Bemerkenswert die zur Außenfütterung weit aus der Wand ragenden halbrunden Futtertröge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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