Teehäuschen
Herrenhaus
Küchenbau
Historischer Plan Jagdschloß Krähberg
Krähberg 1
Herrenhaus
Pavillon
Krähberg 1
Forsthaus
Remise
Grundriß Herrenhaus und Pavillons, aus: Falk Krebs, Das Jagdschloß Krähberg
Jagdschloß Krähberg, Ansicht Herrenhaus und Pavillons von Süd-Westen, aus: Falk Krebs, Das Jagdschloß Krähberg
Luftaufnahme, Jagdschloß Krähberg vom 5.7.1987
Pavillon
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Odenwaldkreis
Oberzent
Ober-Sensbach
  • Krähberg 1
Jagdschloss Krähberg
Flur: 9
Flurstück: 2

Schon 795 im "Lorscher Kodex" als "Crawinberk" erwähnt, war der Krähberg südlicher Grenzpunkt von Einhards Mark Michelstadt. Dicht unterhalb der 555 m hohen Bergspitze liegt das Jagdschloss Krähberg, das Graf Albert zu Erbach-Fürstenau 1761-71 errichten ließ, eine regelmäßig angelegte spätbarocke Baugruppe. In der Mitte eines Carrées mit vier quadratischen Pavillons aus verschindeltem Fachwerk mit Mansarddächern, die als Küche, Verwalterhaus und Bedienstetenwohnung dienten, steht das Herrenhaus, ein zweistöckiger Putzbau, ein schlichtes Gebäude, dessen Schmuck in einem Rundbogenportal mit repräsentativem Treppenpodest, Eckquaderung und Segmentbogenfenstern mit Hausteingewänden besteht. Die noblen Proportionen des Gebäudes werden durch den Verlust des Mansarddachs (heute ein Zeltdach) beeinträchtigt. In jüngster Zeit fanden umfangreiche Restaurierungsarbeiten statt.

Zum Schlossbezirk gehören ein bescheidener Wirtschaftshof des 19. Jahrhunderts mit Küchenbau (1823), Stall, Remise (ehemals mit Kapelle), ein 26 m tiefer Ziehbrunnen, ferner ein achteckiges, borkenverkleidetes Teehäuschen, das der Erbacher Architekt Wendt 1813 oberhalb des Schlosses erbaute, sowie das 1841 errichtete Forsthaus "Achtbuchen", ein verschindelter Fachwerkbau mit klassizistisch gestaltetem Zwerchhaus und Halbwalmdach. Außerhalb des Schloßbereichs steht schließlich eine Forstscheune des 18. Jahrhunderts, ein großer Bruchsteinbau mit Eckquaderung und Krüppelwalmdach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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