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Feldscheune aus schlichtem, konstruktivem Fachwerk, teils verlattet bzw. verschindelt; rückwärtiges Tor noch mit außenliegendem Holzbeschlag, der auf hohes Alter hinweist. Massiver Kellerstock, im Sturz die Jahreszahl 1766. Gebäude von wissenschaftlichem Interesse aufgrund des im Kreisgebiet seltenen Vorkommens von Scheunenbauten dieses Alters.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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