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Einstöckiges Wohnhaus, der Wohnteil über massivem Keller-Stall-Sockel. Sehr selten die hohe, senkrecht zum Haus führende Außentreppe (1992 entfernt). Fachwerkwohngeschoß in konstruktivem Gefüge, die südliche Giebelwand vorbildlich rekonstruiert. Scheune im hinteren Drittel des Hauses. Hinter dem Haus ein noch in Gebrauch befindliches Backhäuschen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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