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Aus der Erbauungszeit des Hauses (1821 datiert über der Haustür) stammt das reich mit Reliefs dekorierte Kellerportal, offenbar das Werk eines reisenden Steinmetzen, der ähnliche Arbeiten auch in Beerfelden-Airlenbach (Eichenstraße 32) und -Hetzbach (Erbacher Straße 24) verrichtet hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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