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Einziges guterhaltenes Odenwälder Einhaus im Gemeindegebiet, im späten 18. oder frühen 19. Jahrhundert erbaut. Massiver Quadersockel mit Keller und Ställen (Türen und Fenster z.T. verändert); einläufige Freitreppe zum weitgehend unversehrt erhaltenen Wohnstock in verschindeltem Fachwerk; links der Scheunenteil, jetzt Stall und Garage. Einhaus im Übergang zum Streckhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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