Alexanderstraße
Mühlgasse
Schloßplatz nach Westen
Ortsrand mit evangelischer Pfarrkirche
Historische Aufnahme der Elisabethenstraße
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Odenwaldkreis
Bad König
  • Gesamtanlage
Ort

Das als Gesamtanlage ausgewiesene Gebiet umfaßt den gesamten Komplex der ehemaligen Residenz der Grafen von Erbach-Schönberg mit altem und neuem Schloß, Wirtschaftsgebäuden und der Grünfläche des ehemaligen Lustgartens hinter der evangelischen Kirche, außerdem den historischen Ortskern in seiner ursprünglichen Ausdehnung vor der Erhebung des alten Zentortes und Marktfleckens zur Residenz und zum Kurbad. Der Ortskern, der sich zu Füßen der erhöht liegenden Schloßanlage erstreckt, ist im wesentlichen noch wohlerhalten: breite Straßen mit überwiegend giebelständigen Bauernhäusern mit Hofreiten und Gasthäusern in Fachwerk, häufig verschindelt; kleinbäuerliche und handwerkliche Betriebe vor allem in den schmalen Seitengassen. Ein besonderes Augenmerk verdient die Mühlgasse, eher ein Platz ("Oberdorf"), eine malerische Ansammlung bäuerlicher Anwesen, darunter die alte Mühle mit ihrem mit Sandsteinpfosten eingefriedeten Garten, der Brunnen und das ehemalige Gasthaus "Zur Sonne". Die Gesamtanlage wird im Süden durch den ehemaligen Lustgarten begrenzt, im Westen durch die gräflichen Wirtschaftsgebäude, den nördlichen Teil der Schulstraße und die Bachgasse, im Norden durch die Bachgasse, die Anwesen Alexanderstraße 5 und 6 und durch den Verlauf des Kimbachs. Im Osten ist die ursprüngliche Ortsgrenze zwischen Kimbach und Mühlbach noch deutlich erkennbar. Abbrüche und störende Neu- und Umbauten begründen die Ausklammerung der westlichen Elisabethenstraße und der nördlichen Alexanderstraße aus der Gesamtanlage.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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