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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer dreiseitigen Hofreite, im Erdgeschoß in Stein erneuert und verputzt, das Obergeschoß in unversehrtem Fachwerk des frühen 18. Jahrhunderts mit den charakteristischen weiten Ständerstellungen, am vorderen Giebel verschindelt, dort zwei Bleiglasfenster erhalten. Alte Haustür. Besondere städtebauliche Bedeutung durch Ecklage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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