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Stattliches giebelständiges Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach, ganzseitig verputzt, erbaut im späten 18. Jahrhundert; ursprüngliche Fensterteilung erhalten, das hohe massive Sockelgeschoß jedoch durch einen modernen Schaufenstereinbruch gestört. Seitliche Außentreppe. Gebäude für das Straßenbild unentbehrlich als Kopfbau des Bereiches der älteren Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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