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Brunnenanlage in exponierter städtebaulicher Position am Treffpunkt der beiden wichtigsten Straßen. Historisierender Röhrenbrunnen von 1877 (datiert): oktogonale, mit Kassettenfelderung geschmückte Wanne, achteckiger Pfeilerstock mit schmiedeeisernen Röhren und Laternenbekrönung. Brunnen heute von gänzlich unpassender Minigrünanlage umgeben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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