Portal der Friedhofsmauer
Judenfriedhof
Am Kirchhof
Grabmal des Polarforschers Karl Weyprecht (1838-81)
Grabmal der Familie Georg Lien, 1896
Friedhofskapelle
Grabmal des Bauernpfarrers Dekan Joh. Adam Groh (1824-81)
Karolingisches Fenster
Friedhofskapelle
Grabmal der Gräfin Auguste Caroline von Erbach-Schönberg
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Odenwaldkreis
Bad König
  • Bad König Außenliegend 7
  • Am Kirchhof
Friedhofskapelle mit Friedhof und Judenfriedhof
Flur: 14
Flurstück: 89/1, 90/3

Auf einer leichten Bodenerhebung im Talgrund des Kimbacher Tals, ca. 1 km östlich von Bad König, steht eine Kapelle, bestehend aus einer spätgotischen Vorhalle (im Sturz des Portals 1514 datiert), einem rechteckigen Langhaus und einem ebenfalls rechteckigen, eingezogenen Chor, der die Spuren einer nachträglichen Verlängerung aufweist. Ein monolithes Fenster in der Südwand und ein vermauertes Portal mit Dreieckssturz ließen einige Forscher schließen, daß der Kernbau karolingischen Ursprungs (erstes Viertel 9. Jahrhundert) ist. Die Kapelle wäre damit nach der Einhardsbasilika in Michelstadt-Steinbach der älteste Kirchenbau des Odenwaldes. Der Bautypus wurde in frühromanischer Zeit in Rimhorn und Raibach (siehe Lützelbach und Breuberg) wieder aufgegriffen.

Der die Kapelle umgebende Friedhof wurde 1771 eröffnet (Datum im Portal). Rings um die Kirche befinden sich einige gute klassizistische Grabsteine, u. a. auch eingelassen in der Friedhofsmauer. Besondere Erwähnung verdienen die folgenden Monumente:

1) Grabmal der Gräfin Auguste Caroline von Erbach-Schönberg, geb. Isenburg-Büdingen, † 1815;

2) Grabmal des Dekans Johann Adam Groh (1824-81), des Bauernpfarrers von Kirch-Brombach und Gründers der ersten landwirtschaftlichen Bezugsgenossenschaft im Odenwald (1862);

3) Grab des Polarforschers Karl Weyprecht (1838-81), der 1872-74 die erste österreichisch-ungarische Nordpolexpedition leitete;

4) Grabstätte der Familie Lien (siehe Frankfurter Straße 33), errichtet ca. 1896 von Georg Lien († 1923), mit hervorragendem schmiedeeisernem Gitter und einer Ädikula aus schwarzem Marmor, die die Figur einer Trauernden (bezeichnet L. Best, Darmstadt) enthält.

Kirche und Friedhof sind Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit. Zum Denkmalbezirk gehört auch ein kleiner, von einem Eisengitter umgrenzter Judenfriedhof, der erst in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts eröffnet wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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