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Geräumiges Fachwerkhaus, angeblich einst Pfarrhaus, nach 1792 vom Gerichtsschultheiß und späteren Bürgermeister J. M. Schick erbaut. Von städtebaulicher Bedeutung sowohl durch seine ansehnliche Fachwerkfront in der Mühlgasse als auch durch die verschindelte, an die ehemals gräfliche Rentmeisterei anstoßende Fassade zum Schloßplatz hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |