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Kleines, einstöckiges Wohnstallhaus des 18. Jahrhunderts, Fachwerkbau über hohem, massivem Keller-Stall-Sockel, in der Farbabsetzung unsachgemäß allseitig verputzt, am Kellerfenster ein seltener Schiebestein. Zweiläufige Freitreppe. Seitlich und rückwärtig neuere Anbauten. Kulturdenkmal aufgrund seiner Lage in der Sichtachse der Mühlgasse und als maßstabbildendes Element im Oberdorf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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