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Zweistöckiges Wohnhaus einer Hofreite, Fachwerkobergeschoß verschindelt, darunter (nach Auskunft der Bewohner) am Eckständer 1667 datiert. Ältestes Haus von Bad König. Erdgeschoß leider in Backstein und Bimsbeton völlig erneuert, dennoch Kulturdenkmal als erstes der nach den Zerstörungen des 30jährigen Krieges wiederaufgebauten Bauernhäuser.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |