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Qualitätvolles, durch seine Ecklage am Schloßplatz auch städtebaulich bedeutendes Fachwerkhaus von 1710 (datiert am Eckständer). Schlichtes, für den Odenwaldraum typisches Fachwerk mit geschoßhohen Streben, lediglich im Obergeschoß ein Andreaskreuz im Brüstungsfeld. Schöne klassizistische Haustür. Scheune von 1810.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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