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Großes Wohnhaus einer aufgelassenen Hofreite. Vorzüglicher, dreizoniger Fachwerkbau von klassizistischer Strenge, am Keller 1810 datiert, nach hinten um eine vierte Zone mit Erdgeschoß-Laube verlängert, im Westen verschindelt; Krüppelwalmdach. Erhaltenswert auch die Mauereinfriedung des ehemaligen Gehöfts. Städtebauliche Bedeutung des Hauses durch seine Lage in der Sichtachse der Straße mit Blickbeziehung zur Altstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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