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Ein Sockelstein mit quadratischem Loch auf der Oberseite ist der einzige Rest eines Bildstocks, der im Jahr 1608 auf Befehl des Grafen abgebrochen und zertrümmert wurde, weil er Gegenstand abergläubischer Verehrung gewesen sein soll. Das kleine Eisenkreuz ist modern. Auf die Existenz des Bildstocks gründet sich die Meinung, die Friedhofskapelle sei ein Ort der Wallfahrt gewesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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