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Wegweiserstein in Form eines ca. 1,70 m hohen Vierkantpfeilers aus Sandstein. Eingemeißelt zwei richtungsweisende Hände in Flachrelief und die Aufschriften "Nach Michelstadt l 1/4 Stunde" und "Nach Kirchbrombach 3/4 Stunde". Gesetzt wohl um 1820.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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