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Dieses giebelständige Fachwerkhaus, das sich einst im Besitz der Höchster Klosterverwaltung befand, war bis 1855 Schulhaus. Lange Zeit mit Asbestzement verkleidet, besitzt das um 1700 erbaute Haus ein ungestörtes Fachwerkgefüge mit profilierten Schwellen und Mann-Streben. Das Fachwerk wurde in jüngster Zeit freigelegt. Auffallend die zu Dreiergruppen zusammengefaßten Fenster. In der Stube ist eine Stuckdecke des 18. Jahrhunderts erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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