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Stattliches Anwesen, früher ein Gasthaus, bestehend aus einem breitgelagerten, giebelständigen Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach und einem traufständigen Fachwerkanbau mit Mansarddach und Tordurchfahrt, beide Teile 1986 vom Verputz befreit. Aus der Bauzeit des Giebelbaus erhalten ein reich geschnitzter Eckständer, der durch seine enge Verwandtschaft mit dem des Nachbarhauses (vgl. Erbacher Straße 32/Sackgasse 2) eine Datierung des Hauses in die Zeit um 1690 erlaubt. Die ganze Anlage um 1880 stark übergangen, mit rückwärtiger Laube. Erdgeschoß massiv, mit modernem Ladeneinbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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