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Zweistöckiges Fachwerkhaus auf massiv erneuertem Erdgeschoß; dreizoniger Bau des ausgehenden 17. oder frühen 18. Jahrhunderts in wichtiger Position zwischen Kirche und ehemaligem Rathaus; gutes Eichenfachwerk in symmetrischer Figuration mit Mannformen an Eck- und Stuhlbalken; störend die Installation der neuen Tür und der ganzverglasten Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |