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Zweistöckiges Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts in einer für Neustadt ungewöhnlichen Traufenstellung, durch seine Lage am Marktplatz von großer städtebaulicher Bedeutung. Ehemals Schmiede, dann Bäckerei. Schlichtes, konstruktives Fachwerk, erst 1985 freigelegt; dreiteilige Haustür des 18. Jahrhunderts, daneben das Gewände der ältesten Tür teilweise sichtbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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