Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Traufständiges Wohnhaus des 18./19. Jhs. innerhalb der Zeile. Über massivem Erdgeschoss Fachwerkobergeschoss, einheitlich verputzt. Rundbogige Hofdurchfahrt in profiliertem Sandsteingewände. Zum Nachbargebäude Nr. 4 massiver, vielleicht älterer Schildgiebel. Satteldach mit kleinen, verzierten Gauben. Die Fenster mit einheitlichen Umrahmungen des 19. Jhs. mit gerader, profilierter Verdachung; im Obergeschoss teilweise zu Zweiergruppen zusammengefasst. Wichtiger Bestandteil des geschlossenen Straßenbildes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |