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Zweigeschossiges Wohn- und Geschäftsgebäude. Ehemals Metzgerei Wilh. Schabinger von 1877, dann Metzgerei Mannheimer. 1933 Vertreibung der jüdischen Eigentümer und Zwangsversteigerung. Um 1600 entstandener Fachwerkbau, verputzt, mit Geschossvorsprüngen. Das breite Zwerchhaus wirkt fast wie ein weiteres Stockwerk. Davor ein zweigeschossiger außermittiger Rechteck-Erker auf einer (jetzt teilweise umbauten) gegliederten Holzsäule. Damit zeigt das (durch verschiedene moderne Eingriffe verunstaltete) Haus eine eigenständige, malerische und originelle Bauform. Am Obergeschoss jüngere Putzornamentik. Der freiliegende, reich geschnitzte Eckpfosten des Erkers weist auf ein der Bauzeit entsprechend qualitätvolles Zierfachwerk hin; eine Freilegung ist anzustreben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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