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Zweistöckiges Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach in Hanglage oberhalb des Marktplatzes, daher von großer städtebaulicher Bedeutung. Schlichtes, konstruktives Fachwerk mit reich profilierter Schwelle, am geschnitzten Eckpfosten das Datum 1701. Die große Toreinfahrt erinnert an die einstige Funktion des Anwesens als Küferei und Brauerei.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |