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Dreigeschossiges, traufständiges Wohnhaus des 17./18. Jhs. Das erste Obergeschoss kragt deutlich, das zweite geringfügig vor. Hohes Erdgeschoss mit Hoftor und ehemaligem Kellereingang. Der im Kern ältere Bau wurde im 18./19. Jh. nach Vergrößerung der Fenster verputzt, hinzu kamen gusseiserne Brüstungsgitter. Bauzeitliches Fachwerk ist teilweise erhalten. Im ersten Obergeschoss Zierformen, eine Brüstungsraute und geschweifte Knaggen mit Herzmotiv. Städtebaulicher Wert als Bestandteil der geschlossenen Zeile gegenüber der Pfarrkirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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