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Schmaler, kleiner Traufenbau innerhalb der geschlossenen Zeile. Fachwerkhaus des 17./18. Jh. mit augenscheinlich nur geringfügigen Eingriffen in der Fensterstellung des Obergeschosses. Niedrige Erdgeschosshöhe, Obergeschoss vorkragend, Dachstuhl erneuert. Das bescheidene Wohnhaus auf eng bemessener Parzelle lässt noch den Maßstab der sehr kleinteiligen, gedrängten Bebauungsstruktur des vormaligen Handwerkerviertels erkennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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