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Bestandteil der Dreiergruppe traufständiger kleiner Fachwerkwohnhäuser aus dem 17./18. Jh. mit Geschossüberstand und jüngerer Dachkonstruktion. Eine ursprüngliche Hofdurchfahrt wurde zu Wohnzwecken ausgebaut. An der Hofseite ist die einfache Fachwerkkonstruktion sichtbar. Im (jetzt überdachten) Hof ehemals kleiner Stallanbau. Rest der ursprünglichen Bausubstanz des ehemaligen, weithin in Wandel oder Auflösung begriffenen Handwerkerviertels mit seinen klein dimensionierten, eng gruppierten Gebäuden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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