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Kaminstein mit Volutenschmuck und der Jahreszahl 1740, eingemauert im Sockelgeschoß eines kürzlich restaurierten Tagelöhnerhauses, das einmal ein Wachthäuschen der einstigen Stadtmauer gewesen sein soll.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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