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Wohnhaus der 2. Hälfte des 19. Jhs. in Traufstellung an der Biegung des Burggrabens. Verputzter Massivbau mit schlichter dreiachsiger Straßenfassade, gegliedert durch Gurtgesims und Eckquaderung, mit Stichbogenfenstern, Satteldach und Giebelgauben. In dem durch eine niedrige Mauer abgeschlossenen Hof ein kleines, eingeschossiges Nebengebäude des späten 18. Jhs. mit Mansarddach. Die Hofreite ist ein prägender Bestandteil der geschlossenen Ortsbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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