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In der Literatur als Hofmannshaus (Wohnung des Hofverwalters) bezeichnetes, laut Überlieferung 1686 errichtetes Fachwerkwohnhaus aus zwei rechtwinklig zusammenstoßenden Flügeln im weiteren Burgbezirk westlich der Burg. Der auf der äußeren Mauer aufsitzende längere Gebäudetrakt des 17. Jhs. zeichnet sich durch reizvolle Zierformen in der Obergeschossbrüstung zur Hofseite aus. Die weite Auskragung und die durchgehende Brüstung weisen hier auf einen zunächst offenen, erst im 18. Jh. geschlossenen Laubengang hin, eine im Rheingau seltene Bauform. Das Erdgeschoss diente früher Wirtschaftszwecken, vielleicht als Brauhaus. An der nördlichen, jetzt verschieferten Giebelseite ist nach älterer Zeichnung ebenfalls reiche Fachwerkzier vorhanden. Die Traufseite zur Paulinenstraße besteht ganz aus konstruktivem Fachwerk über der durchlaufenden Bruchsteinmauer. Der rechtwinklig in den Hof vorspringende Anbau wurde im 18. Jh. angefügt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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