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Schmaler Traufenbau des frühen 19. Jhs. mit Satteldach. Errichtet als Fachwerkkonstruktion, Fassade teilweise verputzt, überwiegend verschiefert. Die Straßenfassade zeigt im Schieferbehang eine handwerklich anspruchsvolle, traditionelle ornamentale Verlegetechnik. Holzbekleidung der Giebelfenster mit flachem Dreiecksschluss. Fensterteilung sonst fehlend. Trotz seiner bescheidenen Dimensionierung städtebaulich bedeutsames Haus durch seine Position an der Biegung der Antoniusgasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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