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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit hohem Satteldach und kleinem Firstwalm. Entstehung um 1685 (d); aus dieser Zeit sind vermutlich wesentliche Teile des ehemaligen Sichtfachwerks erhalten. Traufseitig geringer Geschossvorsprung. Durch verschiedene Eingriffe – Verputz und Fensteraustausch, Entfernung der giebelseitigen Fassadenverschieferung, Ersatz des Dachschiefers und der alten Vorgarteneinfriedung – jetzt äußerlich verändert, dennoch ortsgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung als alte Bausubstanz der ehemaligen Hintergasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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