Burgstraße 4
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Burgstraße 4
Flur: 41
Flurstück: 7/1

Traufständiges Fachwerkwohnhaus, entstanden um 1659/60 (d) auf trapezförmigem Grundriss, dadurch bedingt unterschiedliche Breiten der Giebelseiten. Südseite mit hohem, steilem Giebel, relativ schlank dimensionierten Hölzern, geschwungenen und genasten Streben. Die gestreckten Mannfiguren wiederholen sich im straßenseitigen Obergeschoss. Geschnitzte Haustür in Formen des ausgehenden 18. Jhs., darüber Oberlicht. Satteldach mit mittiger Gaube. Im Inneren Treppe mit Holzgeländer aus plastischen Balustern, die sich wandseitig als Bemalung wiederholen, mit eingeschnitzten Initialen „P T/S M" und Datum „1784", das sich auf die Umgestaltung des Inneren bezieht. Im Zuge der 2009-10 erfolgten Sanierung wurden qualitätvolle, barocke Ausmalungen mit Seltenheitswert freigelegt, die in den obergeschossigen Räumen Wandgliederungen, Supraporten mit Städteansichten sowie eine umlaufende Rankenmalerei der Brüstungszone zeigen (siehe Seite 87). Das Haus ist ein wesentlicher Bestandteil des hochwertigen Ensembles Burgstraße.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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