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Dreizoniges Fachwerkwohnhaus des 17. Jhs. (angebl. 1663). Traufseitig schlichte Konstruktion mit Mannfiguren im Obergeschoss. Die zum Burgplatz orientierte Giebelfront enthält einige geschwungene, genaste Streben als Zierelemente. Eckpfosten mit geschnitztem Stab in späten Renaissanceformen. Die Fensterstellung wurde im 18. Jh. verändert, gleichzeitig das Haus verputzt. Die profilierte Türumrahmung ist eine Zutat der Neuzeit. Das Haus wirkt als prägendes Element sowohl der Burgstraße wie auch des Burgplatzes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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