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Wohnhaus des späten 17. Jhs. in Traufstellung. Das Gebäude gehörte zeitweise zu Burgstraße 11. Das Obergeschoss zeichnet sich durch repräsentatives, regelmäßiges Zierfachwerk mit besonders reicher, dekorativer Brüstungsornamentik aus. Die zum Hof orientierte Giebelseite schlichter, mit Andreaskreuzen. Das Erdgeschoss wurde im 19. Jh. verändert. Als Bestandteil des geschlossenen Fachwerkensembles in der Burgstraße von städtebaulichem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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